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Werkstattbindung – Ihre Rechte bei der Werkstattwahl

Freie Werkstattwahl durchsetzen

Die Versicherung will Ihnen eine Werkstatt vorschreiben? Bei unverschuldeten Unfällen haben Sie freie Werkstattwahl.

Ihr Recht auf freie Werkstattwahl

Bei unverschuldeten Unfällen können Sie frei wählen, wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen:

  • Vertragswerkstatt des Herstellers
  • Freie Werkstatt Ihres Vertrauens
  • Auch teurere Werkstätten sind möglich

Einschränkungen

Die Kosten müssen angemessen bleiben. Die Versicherung muss aber keine Billigwerkstatt akzeptieren.

Vorsicht bei Werkstattbindung

Manche Kaskoversicherungen enthalten Werkstattbindungsklauseln. Dann müssen Sie bei eigener Schuld in eine Partnerwerkstatt.

Unser Tipp

Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung unter Druck setzen. Sie haben das Recht, die Werkstatt frei zu wählen.

Benötigst du ein Gutachten?

Unsere Kfz-Sachverständigen stehen dir bei einem unverschuldeten Unfall kostenlos zur Verfügung.

Mehr dazu auf unserer Seite Kfz-Gutachten & Leistungen – oder direkt Kontakt aufnehmen.

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