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Versicherungsgutachter ablehnen – Ihre Rechte als Geschädigter

Eigenen Gutachter wählen

Nach einem unverschuldeten Unfall klingelt oft schnell das Telefon: Die gegnerische Versicherung bietet einen "schnellen Service" durch einen eigenen Gutachter an. Lassen Sie sich nicht darauf ein!

Warum Sie ablehnen sollten

  • Interessenkonflikt: Der Gutachter wird von der Versicherung bezahlt
  • Niedrigere Bewertung: Versicherungsgutachter bewerten oft zugunsten ihres Auftraggebers
  • Keine Unabhängigkeit: Wer zahlt, schafft Abhängigkeit
  • Ihr Recht: Sie dürfen den Gutachter frei wählen

Ihr Recht auf freie Gutachterwahl

Bei unverschuldeten Unfällen haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

Wie Sie richtig reagieren

  • Lehnen Sie das Angebot der Versicherung höflich aber bestimmt ab
  • Beauftragen Sie Ihren eigenen Sachverständigen
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen
  • Dokumentieren Sie alle Gespräche

Was darf die Versicherung?

Die Versicherung darf:

  • Ein eigenes Gutachten in Auftrag geben
  • Ihr Fahrzeug besichtigen (nach Absprache)
  • Nachfragen zu Ihrem Gutachten stellen

Die Versicherung darf NICHT:

  • Ihnen einen bestimmten Gutachter vorschreiben
  • Sie zur Nutzung ihres Gutachters zwingen
  • Die Kosten Ihres Gutachters verweigern (wenn angemessen)

Benötigst du ein Gutachten?

Unsere Kfz-Sachverständigen stehen dir bei einem unverschuldeten Unfall kostenlos zur Verfügung.

Mehr dazu auf unserer Seite Kfz-Gutachten & Leistungen – oder direkt Kontakt aufnehmen.

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