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Verjährungsfristen nach Unfall – Wann Ihre Ansprüche verfallen

Verjährung verstehen und vermeiden

Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall bestehen nicht ewig. Wer zu lange wartet, verliert seinen Anspruch – selbst wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist.

Die Regelverjährung: 3 Jahre

Grundsätzlich verjähren Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall nach drei Jahren. Wichtig: Die Frist beginnt nicht am Unfalltag!

Beginn der Verjährungsfrist

Die Verjährung beginnt am Ende des Jahres, in dem:

  • Der Schaden entstanden ist UND
  • Sie davon Kenntnis erlangt haben UND
  • Sie die Person des Schädigers kennen

Beispiel

Unfall am 15. März 2024:
Verjährungsfrist beginnt: 31. Dezember 2024
Ansprüche verjähren: 31. Dezember 2027

Hemmung der Verjährung

Die Verjährungsfrist kann unterbrochen werden durch:

  • Klageerhebung
  • Mahnbescheid
  • Güteverfahren
  • Schriftliche Vergleichsverhandlungen

Vorsicht Falle: Stillschweigende Vereinbarungen

Manche Versicherungen lassen Geschädigte bewusst warten und spielen auf Zeit. Dokumentieren Sie alle Kontakte und setzen Sie Fristen!

Unser Tipp

Lassen Sie nach einem Unfall keine Zeit verstreichen. Je früher Sie aktiv werden, desto besser. Beauftragen Sie zeitnah einen Sachverständigen und melden Sie Ihre Ansprüche an.

Benötigst du ein Gutachten?

Unsere Kfz-Sachverständigen stehen dir bei einem unverschuldeten Unfall kostenlos zur Verfügung.

Mehr dazu auf unserer Seite Kfz-Gutachten & Leistungen – oder direkt Kontakt aufnehmen.

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