Verjährung verstehen und vermeiden
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall bestehen nicht ewig. Wer zu lange wartet, verliert seinen Anspruch – selbst wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist.
Die Regelverjährung: 3 Jahre
Grundsätzlich verjähren Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall nach drei Jahren. Wichtig: Die Frist beginnt nicht am Unfalltag!
Beginn der Verjährungsfrist
Die Verjährung beginnt am Ende des Jahres, in dem:
- Der Schaden entstanden ist UND
- Sie davon Kenntnis erlangt haben UND
- Sie die Person des Schädigers kennen
Beispiel
Unfall am 15. März 2024:
Verjährungsfrist beginnt: 31. Dezember 2024
Ansprüche verjähren: 31. Dezember 2027
Hemmung der Verjährung
Die Verjährungsfrist kann unterbrochen werden durch:
- Klageerhebung
- Mahnbescheid
- Güteverfahren
- Schriftliche Vergleichsverhandlungen
Vorsicht Falle: Stillschweigende Vereinbarungen
Manche Versicherungen lassen Geschädigte bewusst warten und spielen auf Zeit. Dokumentieren Sie alle Kontakte und setzen Sie Fristen!
Unser Tipp
Lassen Sie nach einem Unfall keine Zeit verstreichen. Je früher Sie aktiv werden, desto besser. Beauftragen Sie zeitnah einen Sachverständigen und melden Sie Ihre Ansprüche an.
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Unsere Kfz-Sachverständigen stehen dir bei einem unverschuldeten Unfall kostenlos zur Verfügung.
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