Verbringungskosten nach Unfall
Die Versicherung streicht die Verbringungskosten? Erfahren Sie, was Verbringungskosten sind und wann Sie Anspruch darauf haben.
Was sind Verbringungskosten?
Verbringungskosten sind die Kosten für den Transport Ihres beschädigten Fahrzeugs zur Werkstatt oder zum Gutachter. Dazu gehören:
- Abschleppkosten von der Unfallstelle
- Transport zur Reparaturwerkstatt
- Transport zur Begutachtung
- Rücktransport nach Reparatur
Wann besteht Anspruch?
Bei unverschuldeten Unfällen haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Erstattung der Verbringungskosten, wenn:
- Das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist
- Die Weiterfahrt ein Sicherheitsrisiko darstellt
- Der Transport zur Begutachtung erforderlich ist
Höhe der Erstattung
Die Versicherung muss angemessene Kosten erstatten. Was angemessen ist, hängt von der Situation ab:
- Nächstgelegene geeignete Werkstatt
- Übliche Abschleppkosten in der Region
- Ggf. Standgebühren
Wichtig
Bewahren Sie alle Belege auf und lassen Sie sich die Notwendigkeit des Transports vom Gutachter bestätigen.
Benötigst du ein Gutachten?
Unsere Kfz-Sachverständigen stehen dir bei einem unverschuldeten Unfall kostenlos zur Verfügung.
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