Unfälle mit Leasingfahrzeugen richtig abwickeln
Ein Unfall mit dem Leasingfahrzeug ist doppelt ärgerlich – denn neben dem Schaden gibt es zusätzliche Pflichten gegenüber dem Leasinggeber. Deshalb gelten beim Leasing besondere Regeln.
Besonderheiten beim Leasingfahrzeug
- Sie sind NICHT Eigentümer des Fahrzeugs
- Leasinggeber muss über jeden Unfall informiert werden
- Reparatur oft nur in Vertragswerkstatt erlaubt
- Wertminderung wird bei Rückgabe berücksichtigt
Meldepflicht
Sie müssen den Leasinggeber informieren über:
- Jeden Unfall (auch Bagatellschäden)
- Diebstahl oder Vandalismus
- Totalschaden
- Meist innerhalb von 48 Stunden
Wer zahlt was?
Bei unverschuldetem Unfall:
- Gegnerische Haftpflicht zahlt Reparatur
- Sie haben Anspruch auf Gutachten
- Wertminderung steht Leasinggeber zu
- Nutzungsausfall können Sie geltend machen
Bei selbstverschuldetem Unfall:
- Ihre Kaskoversicherung zahlt
- Selbstbeteiligung zahlen Sie
- GAP-Versicherung springt bei Totalschaden ein
GAP-Versicherung
Bei Totalschaden besonders wichtig:
- Kaskoversicherung zahlt nur Wiederbeschaffungswert
- Leasinggeber fordert aber Restwert der Leasingraten
- Differenz kann mehrere tausend Euro betragen
- GAP-Versicherung deckt diese Lücke ab
Reparatur
- Meist nur Vertragswerkstatt erlaubt
- Originalteile vorgeschrieben
- Leasinggeber muss Reparatur freigeben
- Gutachten dokumentiert fachgerechte Reparatur
Wertminderung
Nach Unfall mindert das Fahrzeug im Wert:
- Wertminderung steht dem Leasinggeber zu (nicht Ihnen!)
- Wird bei Rückgabe berücksichtigt
- Kann zu Nachzahlungen führen
Unser Tipp
Prüfen Sie Ihren Leasingvertrag genau – oft sind bestimmte Werkstätten oder Gutachter vorgeschrieben.
Benötigst du ein Gutachten?
Unsere Kfz-Sachverständigen stehen dir bei einem unverschuldeten Unfall kostenlos zur Verfügung.
Mehr dazu auf unserer Seite Kfz-Gutachten & Leistungen – oder direkt Kontakt aufnehmen.