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Unfall mit Leasingfahrzeug – Besonderheiten und Ihre Rechte

Unfälle mit Leasingfahrzeugen richtig abwickeln

Ein Unfall mit dem Leasingfahrzeug ist doppelt ärgerlich – denn neben dem Schaden gibt es zusätzliche Pflichten gegenüber dem Leasinggeber. Deshalb gelten beim Leasing besondere Regeln.

Besonderheiten beim Leasingfahrzeug

  • Sie sind NICHT Eigentümer des Fahrzeugs
  • Leasinggeber muss über jeden Unfall informiert werden
  • Reparatur oft nur in Vertragswerkstatt erlaubt
  • Wertminderung wird bei Rückgabe berücksichtigt

Meldepflicht

Sie müssen den Leasinggeber informieren über:

  • Jeden Unfall (auch Bagatellschäden)
  • Diebstahl oder Vandalismus
  • Totalschaden
  • Meist innerhalb von 48 Stunden

Wer zahlt was?

Bei unverschuldetem Unfall:

  • Gegnerische Haftpflicht zahlt Reparatur
  • Sie haben Anspruch auf Gutachten
  • Wertminderung steht Leasinggeber zu
  • Nutzungsausfall können Sie geltend machen

Bei selbstverschuldetem Unfall:

  • Ihre Kaskoversicherung zahlt
  • Selbstbeteiligung zahlen Sie
  • GAP-Versicherung springt bei Totalschaden ein

GAP-Versicherung

Bei Totalschaden besonders wichtig:

  • Kaskoversicherung zahlt nur Wiederbeschaffungswert
  • Leasinggeber fordert aber Restwert der Leasingraten
  • Differenz kann mehrere tausend Euro betragen
  • GAP-Versicherung deckt diese Lücke ab

Reparatur

  • Meist nur Vertragswerkstatt erlaubt
  • Originalteile vorgeschrieben
  • Leasinggeber muss Reparatur freigeben
  • Gutachten dokumentiert fachgerechte Reparatur

Wertminderung

Nach Unfall mindert das Fahrzeug im Wert:

  • Wertminderung steht dem Leasinggeber zu (nicht Ihnen!)
  • Wird bei Rückgabe berücksichtigt
  • Kann zu Nachzahlungen führen

Unser Tipp

Prüfen Sie Ihren Leasingvertrag genau – oft sind bestimmte Werkstätten oder Gutachter vorgeschrieben.

Benötigst du ein Gutachten?

Unsere Kfz-Sachverständigen stehen dir bei einem unverschuldeten Unfall kostenlos zur Verfügung.

Mehr dazu auf unserer Seite Kfz-Gutachten & Leistungen – oder direkt Kontakt aufnehmen.

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