Richtiges Verhalten bei Auslandsunfällen
Ein Unfall im Ausland ist stressig genug – Sprachbarrieren, unbekannte Regeln und die Frage, welche Versicherung zahlt, machen die Situation noch komplizierter. Allerdings haben Sie als EU-Bürger weitreichende Rechte.
Sofortmaßnahmen
- Unfallstelle absichern: Wie in Deutschland
- Polizei rufen: In jedem Fall! Notruf 112 gilt EU-weit
- Europäischen Unfallbericht nutzen: In allen EU-Ländern gültig
- Fotos machen: Umfassende Dokumentation
- Zeugen: Kontaktdaten notieren
Grüne Versicherungskarte
Die Grüne Versicherungskarte (Internationale Versicherungskarte) ist Ihr wichtigstes Dokument:
- Nachweis Ihrer Haftpflichtversicherung
- Gültig in fast allen europäischen Ländern
- Enthält alle wichtigen Versicherungsdaten
- Bei Ihrer Versicherung kostenlos erhältlich
Schadenregulierung
Sie sind Geschädigter:
Sie können wählen, ob Sie den Schaden über die ausländische Versicherung des Unfallgegners oder über deren deutschen Regulierungsbeauftragten abwickeln.
Sie haben den Unfall verursacht:
Ihre deutsche Haftpflicht zahlt auch im Ausland. Informieren Sie Ihre Versicherung unverzüglich.
Rücktransport des Fahrzeugs
Bei schweren Schäden stellt sich die Frage nach dem Rücktransport:
- Versicherung: Prüfen Sie, ob Ihre Kasko einen Rücktransport abdeckt
- Automobilclub: ADAC und Co. organisieren oft Rücktransport
- Kosten: Können bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden
Gutachten im Ausland
Bei größeren Schäden empfiehlt sich ein Gutachten:
- Sie können einen deutschen Gutachter beauftragen
- Dieser kann auch aus der Ferne (mit Fotos) arbeiten
- Kosten sind erstattungsfähig
Sprachbarrieren überwinden
- Europäischer Unfallbericht ist mehrsprachig
- Übersetzungs-Apps nutzen
- Deutsche Botschaft/Konsulat kann unterstützen
- Automobilclubs bieten Dolmetscherdienste
Benötigst du ein Gutachten?
Unsere Kfz-Sachverständigen stehen dir bei einem unverschuldeten Unfall kostenlos zur Verfügung.
Mehr dazu auf unserer Seite Kfz-Gutachten & Leistungen – oder direkt Kontakt aufnehmen.