Besonderheiten bei Gespannunfällen
Ein Unfall mit Anhänger oder Wohnwagen wirft besondere rechtliche Fragen auf. Anders als bei einem einfachen Verkehrsunfall sind hier oft zwei Versicherungen beteiligt – die des Zugfahrzeugs und die des Anhängers.
Zwei separate Versicherungen
Zugfahrzeug und Anhänger sind getrennt versichert:
- Zugfahrzeug: Eigene Haftpflicht- und ggf. Kaskoversicherung
- Anhänger: Eigene Haftpflicht (Pflicht ab 750 kg zul. Gesamtgewicht) und ggf. Kaskoversicherung
Wer haftet wofür?
Bei Fremdschaden:
Wenn Sie als Gespann einen Unfall verursachen, haften beide Haftpflichtversicherungen gesamtschuldnerisch. Der Geschädigte kann sich aussuchen, welche Versicherung er in Anspruch nimmt.
Bei Eigenschaden:
Schäden am eigenen Zugfahrzeug zahlt dessen Kaskoversicherung, Schäden am Anhänger die Anhänger-Kaskoversicherung.
Typische Unfallszenarien
Ausscheren des Anhängers:
Beginnt der Anhänger zu schlingern und verursacht einen Unfall, haftet die Anhänger-Haftpflicht.
Rangierunfall:
Beim Rückwärtsfahren beschädigen Sie ein anderes Fahrzeug – je nachdem, was Kontakt hatte (Zugfahrzeug oder Anhänger), haftet die entsprechende Versicherung.
Auffahrunfall:
Jemand fährt auf Ihren Anhänger auf – die Haftpflicht des Auffahrenden zahlt den Schaden am Anhänger.
Gutachten bei Gespannunfällen
Bei Unfällen mit Anhängern ist oft unklar, welches Fahrzeugteil den Schaden verursacht hat. Ein detailliertes Gutachten klärt:
- Unfallhergang und Kontaktstellen
- Welche Versicherung haftet
- Schäden am Zugfahrzeug
- Schäden am Anhänger/Wohnwagen
Wichtig zu wissen
- Anhänger über 750 kg brauchen eigene Haftpflicht
- Ohne Anhänger-Haftpflicht drohen hohe Bußgelder
- Bei unverschuldeten Unfällen haben Sie Anspruch auf Gutachten für beide Fahrzeuge
Benötigst du ein Gutachten?
Unsere Kfz-Sachverständigen stehen dir bei einem unverschuldeten Unfall kostenlos zur Verfügung.
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