Rechte bei Totalschaden
Wenn die Reparaturkosten den Wert Ihres Fahrzeugs übersteigen, spricht man von einem Totalschaden. Das klingt erstmal schlimm – allerdings stehen Ihnen auch in diesem Fall umfassende Rechte zu.
Zwei Arten von Totalschaden
Technischer Totalschaden: Das Fahrzeug ist nicht mehr reparabel oder nicht mehr verkehrssicher.
Wirtschaftlicher Totalschaden: Reparatur wäre möglich, aber die Kosten übersteigen den Fahrzeugwert.
Was steht Ihnen zu?
- Wiederbeschaffungswert: Was ein gleichwertiges Fahrzeug kostet
- Minus Restwert: Was Sie für das beschädigte Fahrzeug noch bekommen
- Plus Zusatzkosten: Zulassungskosten, Überführung
- Nutzungsausfall: Für die Zeit bis zur Ersatzbeschaffung
Die 130%-Regelung
Bei unverschuldeten Unfällen können Sie trotz Totalschaden bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes für eine Reparatur geltend machen – wenn Sie das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiternutzen.
Fahrzeug behalten oder verkaufen?
Verkauf an Versicherung: Sie erhalten Wiederbeschaffungswert minus Restwert, die Versicherung verwertet das Fahrzeug.
Selbst verkaufen: Sie können den Restwert selbst realisieren – oft mehr als die Versicherung zahlt.
Fahrzeug behalten: Sie bekommen weniger ausgezahlt, können das Auto aber weiter nutzen (z.B. als Teilespender).
Wichtig
Lassen Sie sich nicht von niedrigen Restwertangeboten der Versicherung unter Druck setzen. Holen Sie mehrere Angebote ein!
Benötigst du ein Gutachten?
Unsere Kfz-Sachverständigen stehen dir bei einem unverschuldeten Unfall kostenlos zur Verfügung.
Mehr dazu auf unserer Seite Kfz-Gutachten & Leistungen – oder direkt Kontakt aufnehmen.