Naturgewalten und Ihr Fahrzeug
Hagel, Sturm, Starkregen und Überschwemmungen verursachen jährlich Schäden in Milliardenhöhe an Fahrzeugen in Deutschland. Allein 2024 lag die Schadensumme bei über einer Milliarde Euro.
Welche Versicherung zahlt?
- Teilkasko: Zahlt bei Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag
- Vollkasko: Zahlt zusätzlich bei selbstverschuldeten Schäden
- Haftpflicht: Zahlt NICHT bei Naturgewalten
Definition Sturm
Versicherungen zahlen nur bei "Sturm" im versicherungstechnischen Sinne:
- Windstärke 8 oder höher (ab 63 km/h)
- Nachweis durch Wetterdienst erforderlich
- Bei geringeren Windstärken nur, wenn auch andere Objekte beschädigt wurden
Hagelschaden
Hagelschäden gehören zu den häufigsten Naturgewalten-Schäden:
- Dellen im Blech
- Zerbrochene Scheiben
- Beschädigte Kunststoffteile
- Teilkasko zahlt ohne Selbstbeteiligung
Überschwemmungsschaden
Besonders kritisch sind Wasserschäden im Motorraum und Innenraum:
- Motorschaden durch Wassereinzug
- Korrosion und Folgeschäden
- Elektronikschäden
- Oft wirtschaftlicher Totalschaden
Wichtig: Nicht weiterfahren!
Nach einer Überschwemmung:
- Fahrzeug NICHT starten – Motorschaden droht!
- Abschleppen lassen
- Versicherung informieren
- Gutachter beauftragen
Dokumentation
- Fotos vom Schaden aus allen Perspektiven
- Wetterbericht als Nachweis sichern
- Zeugen benennen (wenn vorhanden)
- Schaden unverzüglich melden
Unser Service
Nach Sturm- und Wasserschäden erstellen wir detaillierte Gutachten, die auch versteckte Folgeschäden dokumentieren.
Benötigst du ein Gutachten?
Unsere Kfz-Sachverständigen stehen dir bei einem unverschuldeten Unfall kostenlos zur Verfügung.
Mehr dazu auf unserer Seite Kfz-Gutachten & Leistungen – oder direkt Kontakt aufnehmen.