Ihre Pflichten nach einem Verkehrsunfall
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Die wichtigste ist die sogenannte Schadensminderungspflicht. Doch was bedeutet das konkret und wo liegen die Grenzen?
Was ist die Schadensminderungspflicht?
Die Schadensminderungspflicht verpflichtet Sie, den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Sie dürfen den Schaden nicht unnötig vergrößern oder vermeidbare Folgeschäden zulassen.
Praktische Beispiele
- Zeitnahe Reparatur: Sie sollten das Fahrzeug zügig reparieren lassen
- Wirtschaftliche Reparatur: Wählen Sie eine Werkstatt mit angemessenen Preisen
- Ersatzteilqualität: Original- oder gleichwertige Ersatzteile sind in Ordnung
- Mietwagendauer: Nur für die notwendige Reparaturdauer
Was darf die Versicherung NICHT verlangen?
Wichtig: Die Schadensminderungspflicht hat Grenzen. Die Versicherung darf nicht verlangen:
- Reparatur in einer bestimmten Billig-Werkstatt
- Verzicht auf ein Sachverständigengutachten
- Verwendung gebrauchter Ersatzteile (bei neueren Fahrzeugen)
- Verzicht auf einen Mietwagen
- Eigenleistungen bei der Reparatur
Folgen bei Verletzung
Wenn Sie gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen, kann die Versicherung ihre Leistung kürzen – aber nur für den Teil des Schadens, der durch Ihr Verhalten entstanden ist.
Unser Tipp
Handeln Sie nach einem Unfall zügig und wirtschaftlich vernünftig, aber lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung unter Druck setzen. Sie haben das Recht auf freie Werkstattwahl und ein unabhängiges Gutachten.
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Unsere Kfz-Sachverständigen stehen dir bei einem unverschuldeten Unfall kostenlos zur Verfügung.
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