Sachverständigenverfahren nach §84 VVG
Wenn die eigene Kaskoversicherung nach einem Schadenfall nicht zahlen will, muss der Weg nicht direkt zum Gericht führen. Das Sachverständigenverfahren nach §84 VVG bietet eine schnellere Alternative.
Was ist das Sachverständigenverfahren?
§84 VVG regelt ein außergerichtliches Verfahren zur Klärung von Streitfällen zwischen Versicherungsnehmer und Kaskoversicherung. Beide Seiten benennen einen Sachverständigen, die gemeinsam den Schaden prüfen.
Wann kommt es zur Anwendung?
- Bei Meinungsverschiedenheiten über Schadenhöhe
- Bei Streit über Schadenursache
- Wenn die Versicherung die Zahlung verweigert
- Bei Bewertungsfragen
Ablauf des Verfahrens
- Sie beauftragen einen Sachverständigen Ihrer Wahl
- Die Versicherung benennt einen eigenen Sachverständigen
- Beide Gutachter prüfen den Schaden gemeinsam
- Bei Uneinigkeit wird ein Obmann hinzugezogen
- Das Ergebnis ist für beide Seiten bindend
Vorteile
- Schneller als Gerichtsverfahren
- Günstiger als Prozess
- Bindende Entscheidung
- Fachliche Kompetenz
Kosten
Jede Partei trägt die Kosten ihres Sachverständigen. Bei Einigung auf einen Obmann werden dessen Kosten geteilt.
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