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Das Sachverständigenverfahren bei Kaskoschäden – Ihre Rechte nach §84 VVG

Sachverständigenverfahren nach §84 VVG

Wenn die eigene Kaskoversicherung nach einem Schadenfall nicht zahlen will, muss der Weg nicht direkt zum Gericht führen. Das Sachverständigenverfahren nach §84 VVG bietet eine schnellere Alternative.

Was ist das Sachverständigenverfahren?

§84 VVG regelt ein außergerichtliches Verfahren zur Klärung von Streitfällen zwischen Versicherungsnehmer und Kaskoversicherung. Beide Seiten benennen einen Sachverständigen, die gemeinsam den Schaden prüfen.

Wann kommt es zur Anwendung?

  • Bei Meinungsverschiedenheiten über Schadenhöhe
  • Bei Streit über Schadenursache
  • Wenn die Versicherung die Zahlung verweigert
  • Bei Bewertungsfragen

Ablauf des Verfahrens

  • Sie beauftragen einen Sachverständigen Ihrer Wahl
  • Die Versicherung benennt einen eigenen Sachverständigen
  • Beide Gutachter prüfen den Schaden gemeinsam
  • Bei Uneinigkeit wird ein Obmann hinzugezogen
  • Das Ergebnis ist für beide Seiten bindend

Vorteile

  • Schneller als Gerichtsverfahren
  • Günstiger als Prozess
  • Bindende Entscheidung
  • Fachliche Kompetenz

Kosten

Jede Partei trägt die Kosten ihres Sachverständigen. Bei Einigung auf einen Obmann werden dessen Kosten geteilt.

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Unsere Kfz-Sachverständigen stehen dir bei einem unverschuldeten Unfall kostenlos zur Verfügung.

Mehr dazu auf unserer Seite Kfz-Gutachten & Leistungen – oder direkt Kontakt aufnehmen.

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