Besondere Regeln auf Parkplätzen
Auf Parkplätzen passieren täglich tausende Unfälle – vom kleinen Rempler bis zum erheblichen Blechschaden. Allerdings gelten auf Parkplätzen teilweise andere Regeln als im normalen Straßenverkehr.
StVO gilt nur eingeschränkt
Auf privaten Parkplätzen (z.B. Supermarkt, Parkhaus) gilt die Straßenverkehrsordnung nur teilweise. Das hat Folgen für die Haftungsverteilung:
- Keine automatische Vorfahrtsregelung
- Rechts-vor-Links gilt nicht zwingend
- Erhöhte gegenseitige Rücksichtnahmepflicht
- Bei Unklarheiten oft Teilschuld beider Beteiligter
Typische Parkplatzunfälle
Beim Ein- oder Ausparken:
Wer aus einer Parklücke fährt, muss besondere Vorsicht walten lassen. Bei Kollision mit einem vorbeifahrenden Fahrzeug liegt die Schuld meist beim Ausparkenden.
Beim Rangieren:
Wer rückwärts fährt, trägt erhöhte Sorgfaltspflicht. Bei Kollision meist volle oder Hauptschuld.
Auf Parkplatzstraßen:
Beide Fahrzeuge sind gleichberechtigt, sofern keine Markierungen anderes anzeigen. Oft Haftungsverteilung 50:50.
Fahrerflucht auf Parkplätzen
Auch ein kleiner Rempler auf dem Parkplatz ist meldepflichtig! Wer wegfährt, macht sich der Fahrerflucht schuldig. Richtig ist:
- Angemessene Wartezeit (mindestens 30 Minuten)
- Zettel mit Kontaktdaten hinterlassen
- Polizei informieren
Beweissicherung
Auf Parkplätzen sind Zeugen besonders wichtig:
- Passanten ansprechen und Daten notieren
- Fotos aus verschiedenen Perspektiven
- Position der Fahrzeuge dokumentieren
- Parkplatzmarkierungen fotografieren
Unser Tipp
Bei Parkplatzunfällen ist die Schuldfrage oft unklar. Ein detailliertes Gutachten hilft, Ihre Position zu stärken.
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Unsere Kfz-Sachverständigen stehen dir bei einem unverschuldeten Unfall kostenlos zur Verfügung.
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