Unfallflucht: So sichern Sie Ihre Ansprüche
Sie kommen zu Ihrem geparkten Fahrzeug zurück und stellen einen Schaden fest – aber kein Zettel an der Scheibe, keine Kontaktdaten. Der Unfallverursacher hat sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt. Das ist Fahrerflucht (juristisch: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) und eine Straftat. So gehen Sie vor.
Sofortmaßnahmen
- Polizei rufen: Unverzüglich die Polizei unter 110 informieren
- Nicht warten: Melden Sie die Unfallflucht sofort, nicht erst später
- Beweise sichern: Fotografieren Sie Schaden und Umgebung
- Zeugen suchen: Haben Passanten etwas gesehen? Kontaktdaten notieren
- Spuren sichern: Lackspuren, Fahrzeugteile am Boden (nicht anfassen, fotografieren)
Polizeiliche Anzeige
Die Polizei wird:
- Den Schaden aufnehmen und protokollieren
- Nach Spuren und Beweisen suchen
- Zeugen befragen
- Ein Aktenzeichen vergeben (wichtig für Versicherung!)
- Ermittlungen einleiten
Ihre Versicherung informieren
Melden Sie den Vorfall umgehend Ihrer Versicherung:
- Vollkasko: Übernimmt den Schaden (abzüglich Selbstbeteiligung)
- Teilkasko: Zahlt bei Fahrerflucht in der Regel nicht
- Verkehrsrechtsschutz: Kann bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen
Wichtig: Aktenzeichen und Fristen
- Notieren Sie das polizeiliche Aktenzeichen
- Reichen Sie es bei der Versicherung ein
- Beachten Sie Meldefristen (meist 1 Woche)
- Halten Sie alle Unterlagen bereit
Wenn der Verursacher ermittelt wird
Kann die Polizei den Unfallverursacher identifizieren:
- Dessen Haftpflichtversicherung muss für den Schaden aufkommen
- Sie haben Anspruch auf vollständigen Schadensersatz
- Auch Wertminderung, Nutzungsausfall und Gutachterkosten werden erstattet
- Der Verursacher muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen
Wenn der Verursacher unbekannt bleibt
Wird der Täter nicht ermittelt, bleiben Sie auf dem Schaden sitzen – außer:
- Sie haben eine Vollkaskoversicherung
- Sie sind Mitglied im Verkehrsopferhilfe e.V.
- In einigen Bundesländern gibt es Härtefallfonds
Ihre Rechte
- Schadenregulierung ohne Selbstbeteiligung (wenn Verursacher ermittelt wird)
- Keine Höherstufung in der eigenen Versicherung
- Anspruch auf Nutzungsausfall
- Anspruch auf Wertminderung
- Erstattung der Gutachterkosten
- Mietwagenkosten
Selbst Zeuge einer Fahrerflucht?
Wenn Sie Zeuge werden, wie jemand ein geparktes Fahrzeug beschädigt und weiterfährt:
- Merken Sie sich das Kennzeichen
- Notieren Sie Fahrzeugtyp und Farbe
- Hinterlassen Sie am beschädigten Fahrzeug einen Zettel mit Ihren Kontaktdaten
- Rufen Sie die Polizei
Vorsicht vor "Parkremplern"
Auch leichte Berührungen beim Ein- oder Ausparken sind meldepflichtig! Wer einen Schaden verursacht und sich entfernt, macht sich strafbar – auch bei Bagatellschäden. Richtig ist:
- Angemessene Zeit warten (mindestens 30 Minuten)
- Bei längerer Abwesenheit Nachricht mit Kontaktdaten hinterlassen
- Polizei informieren
Unsere Unterstützung
Nach einer Fahrerflucht unterstützen wir Sie als Kfz-Sachverständige bei der Schadensregulierung. Wir erstellen ein detailliertes Gutachten, das Sie bei der Versicherung oder – wenn der Täter ermittelt wird – gegenüber dessen Versicherung einreichen können.
Benötigst du ein Gutachten?
Unsere Kfz-Sachverständigen stehen dir bei einem unverschuldeten Unfall kostenlos zur Verfügung.
Mehr dazu auf unserer Seite Kfz-Gutachten & Leistungen – oder direkt Kontakt aufnehmen.