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Fahrerflucht erlebt – Was tun als Geschädigter?

Unfallflucht: So sichern Sie Ihre Ansprüche

Sie kommen zu Ihrem geparkten Fahrzeug zurück und stellen einen Schaden fest – aber kein Zettel an der Scheibe, keine Kontaktdaten. Der Unfallverursacher hat sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt. Das ist Fahrerflucht (juristisch: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) und eine Straftat. So gehen Sie vor.

Sofortmaßnahmen

  • Polizei rufen: Unverzüglich die Polizei unter 110 informieren
  • Nicht warten: Melden Sie die Unfallflucht sofort, nicht erst später
  • Beweise sichern: Fotografieren Sie Schaden und Umgebung
  • Zeugen suchen: Haben Passanten etwas gesehen? Kontaktdaten notieren
  • Spuren sichern: Lackspuren, Fahrzeugteile am Boden (nicht anfassen, fotografieren)

Polizeiliche Anzeige

Die Polizei wird:

  • Den Schaden aufnehmen und protokollieren
  • Nach Spuren und Beweisen suchen
  • Zeugen befragen
  • Ein Aktenzeichen vergeben (wichtig für Versicherung!)
  • Ermittlungen einleiten

Ihre Versicherung informieren

Melden Sie den Vorfall umgehend Ihrer Versicherung:

  • Vollkasko: Übernimmt den Schaden (abzüglich Selbstbeteiligung)
  • Teilkasko: Zahlt bei Fahrerflucht in der Regel nicht
  • Verkehrsrechtsschutz: Kann bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen

Wichtig: Aktenzeichen und Fristen

  • Notieren Sie das polizeiliche Aktenzeichen
  • Reichen Sie es bei der Versicherung ein
  • Beachten Sie Meldefristen (meist 1 Woche)
  • Halten Sie alle Unterlagen bereit

Wenn der Verursacher ermittelt wird

Kann die Polizei den Unfallverursacher identifizieren:

  • Dessen Haftpflichtversicherung muss für den Schaden aufkommen
  • Sie haben Anspruch auf vollständigen Schadensersatz
  • Auch Wertminderung, Nutzungsausfall und Gutachterkosten werden erstattet
  • Der Verursacher muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen

Wenn der Verursacher unbekannt bleibt

Wird der Täter nicht ermittelt, bleiben Sie auf dem Schaden sitzen – außer:

  • Sie haben eine Vollkaskoversicherung
  • Sie sind Mitglied im Verkehrsopferhilfe e.V.
  • In einigen Bundesländern gibt es Härtefallfonds

Ihre Rechte

  • Schadenregulierung ohne Selbstbeteiligung (wenn Verursacher ermittelt wird)
  • Keine Höherstufung in der eigenen Versicherung
  • Anspruch auf Nutzungsausfall
  • Anspruch auf Wertminderung
  • Erstattung der Gutachterkosten
  • Mietwagenkosten

Selbst Zeuge einer Fahrerflucht?

Wenn Sie Zeuge werden, wie jemand ein geparktes Fahrzeug beschädigt und weiterfährt:

  • Merken Sie sich das Kennzeichen
  • Notieren Sie Fahrzeugtyp und Farbe
  • Hinterlassen Sie am beschädigten Fahrzeug einen Zettel mit Ihren Kontaktdaten
  • Rufen Sie die Polizei

Vorsicht vor "Parkremplern"

Auch leichte Berührungen beim Ein- oder Ausparken sind meldepflichtig! Wer einen Schaden verursacht und sich entfernt, macht sich strafbar – auch bei Bagatellschäden. Richtig ist:

  • Angemessene Zeit warten (mindestens 30 Minuten)
  • Bei längerer Abwesenheit Nachricht mit Kontaktdaten hinterlassen
  • Polizei informieren

Unsere Unterstützung

Nach einer Fahrerflucht unterstützen wir Sie als Kfz-Sachverständige bei der Schadensregulierung. Wir erstellen ein detailliertes Gutachten, das Sie bei der Versicherung oder – wenn der Täter ermittelt wird – gegenüber dessen Versicherung einreichen können.

Benötigst du ein Gutachten?

Unsere Kfz-Sachverständigen stehen dir bei einem unverschuldeten Unfall kostenlos zur Verfügung.

Mehr dazu auf unserer Seite Kfz-Gutachten & Leistungen – oder direkt Kontakt aufnehmen.

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