Unfall gehabt? Dann schreib uns!
WhatsApp NachrichtWhatsApp

Fahrerflucht – Strafen, Folgen und was Sie als Geschädigter tun sollten

Was ist Fahrerflucht?

Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) ist eine Straftat und hat schwere Folgen – sowohl für den Flüchtigen als auch für den Geschädigten. Denn wenn der Verursacher nicht ermittelt wird, bleiben Sie möglicherweise auf dem Schaden sitzen.

Definition

Fahrerflucht liegt vor, wenn der Unfallbeteiligte sich von der Unfallstelle entfernt, ohne:

  • Seine Personalien anzugeben
  • Eine angemessene Wartezeit einzuhalten
  • Den Geschädigten zu informieren
  • Die Polizei zu verständigen

Strafen für den Täter

Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt:

  • Geldstrafe: Bis zu 360 Tagessätze
  • Freiheitsstrafe: Bis zu 3 Jahre möglich
  • Führerscheinentzug: Regelfall bei Fahrerflucht
  • Punkte: 3 Punkte in Flensburg
  • Versicherung: Kann Leistung kürzen oder Regress fordern

Was tun als Geschädigter?

  • Sofort Polizei rufen: Unter 110, auch bei Bagatellschäden
  • Beweise sichern: Fotos, Zeugen, Spuren
  • Kennzeichen notieren: Falls Zeugen das Fahrzeug gesehen haben
  • Eigene Versicherung informieren: Vollkasko zahlt (mit Selbstbeteiligung)

Wenn der Täter ermittelt wird

Kann die Polizei den Unfallverursacher identifizieren:

  • Dessen Haftpflicht zahlt den Schaden vollständig
  • Sie haben Anspruch auf alle Kosten (Reparatur, Gutachten, Nutzungsausfall, Wertminderung)
  • Der Täter muss mit Strafverfahren rechnen

Wenn der Täter nicht ermittelt wird

Bleibt der Verursacher unbekannt:

  • Vollkasko: Zahlt abzüglich Selbstbeteiligung
  • Teilkasko: Zahlt bei Fahrerflucht nicht
  • Keine Versicherung: Sie bleiben auf dem Schaden sitzen

Rückwirkende Selbstanzeige

Wer zunächst wegfährt, kann sich durch "tätige Reue" strafmildernd verhalten:

  • Unverzügliche Rückkehr zur Unfallstelle
  • Nachträgliche Meldung bei der Polizei (innerhalb 24 Stunden)
  • Verringert Strafe, aber beseitigt nicht die Strafbarkeit

Benötigst du ein Gutachten?

Unsere Kfz-Sachverständigen stehen dir bei einem unverschuldeten Unfall kostenlos zur Verfügung.

Mehr dazu auf unserer Seite Kfz-Gutachten & Leistungen – oder direkt Kontakt aufnehmen.

← Zurück zur Übersicht