Was ist Fahrerflucht?
Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) ist eine Straftat und hat schwere Folgen – sowohl für den Flüchtigen als auch für den Geschädigten. Denn wenn der Verursacher nicht ermittelt wird, bleiben Sie möglicherweise auf dem Schaden sitzen.
Definition
Fahrerflucht liegt vor, wenn der Unfallbeteiligte sich von der Unfallstelle entfernt, ohne:
- Seine Personalien anzugeben
- Eine angemessene Wartezeit einzuhalten
- Den Geschädigten zu informieren
- Die Polizei zu verständigen
Strafen für den Täter
Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt:
- Geldstrafe: Bis zu 360 Tagessätze
- Freiheitsstrafe: Bis zu 3 Jahre möglich
- Führerscheinentzug: Regelfall bei Fahrerflucht
- Punkte: 3 Punkte in Flensburg
- Versicherung: Kann Leistung kürzen oder Regress fordern
Was tun als Geschädigter?
- Sofort Polizei rufen: Unter 110, auch bei Bagatellschäden
- Beweise sichern: Fotos, Zeugen, Spuren
- Kennzeichen notieren: Falls Zeugen das Fahrzeug gesehen haben
- Eigene Versicherung informieren: Vollkasko zahlt (mit Selbstbeteiligung)
Wenn der Täter ermittelt wird
Kann die Polizei den Unfallverursacher identifizieren:
- Dessen Haftpflicht zahlt den Schaden vollständig
- Sie haben Anspruch auf alle Kosten (Reparatur, Gutachten, Nutzungsausfall, Wertminderung)
- Der Täter muss mit Strafverfahren rechnen
Wenn der Täter nicht ermittelt wird
Bleibt der Verursacher unbekannt:
- Vollkasko: Zahlt abzüglich Selbstbeteiligung
- Teilkasko: Zahlt bei Fahrerflucht nicht
- Keine Versicherung: Sie bleiben auf dem Schaden sitzen
Rückwirkende Selbstanzeige
Wer zunächst wegfährt, kann sich durch "tätige Reue" strafmildernd verhalten:
- Unverzügliche Rückkehr zur Unfallstelle
- Nachträgliche Meldung bei der Polizei (innerhalb 24 Stunden)
- Verringert Strafe, aber beseitigt nicht die Strafbarkeit
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