Dashcam als Unfallzeuge: Rechtslage in Deutschland
Immer mehr Autofahrer nutzen Dashcams zur Dokumentation ihrer Fahrten. Doch darf man die Aufnahmen nach einem Unfall als Beweis verwenden? Die Rechtslage hat sich in den letzten Jahren geklärt.
Was sind Dashcams?
Dashcams sind kleine Kameras, die an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett befestigt werden und kontinuierlich das Verkehrsgeschehen aufzeichnen. Sie sollen bei Unfällen als Beweismittel dienen.
Datenschutzrechtliche Bedenken
Lange war umstritten, ob Dashcam-Aufnahmen gegen den Datenschutz verstoßen, da sie ohne Einwilligung andere Verkehrsteilnehmer filmen. Das Problem:
- Dauerhafte Aufzeichnung des öffentlichen Raums
- Erfassung unbeteiligter Personen und Kennzeichen
- Speicherung personenbezogener Daten
Aktuelle Rechtslage: BGH-Urteil 2018
Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden: Dashcam-Aufnahmen sind als Beweismittel in Gerichtsverfahren grundsätzlich zulässig. Wichtige Punkte:
- Aufnahmen dürfen bei der Unfallrekonstruktion verwendet werden
- Das Beweisverwertungsinteresse überwiegt den Datenschutz
- Aber: Permanente Aufzeichnung ohne Anlass bleibt datenschutzrechtlich problematisch
So nutzen Sie Dashcams rechtssicher
- Loop-Funktion: Nutzen Sie Kameras mit Endlosaufzeichnung, die alte Daten überschreiben
- Kurze Speicherdauer: Speichern Sie nur kurze Sequenzen (wenige Minuten)
- Ereignisbasierte Speicherung: Nur bei erkannten Ereignissen (Vollbremsung, Aufprall) dauerhaft speichern
- Keine Veröffentlichung: Videos nicht in sozialen Medien oder Internet verbreiten
- Nur für Unfallklärung: Material ausschließlich bei berechtigtem Interesse verwenden
Vorteile bei Unfällen
- Objektive Dokumentation des Unfallhergangs
- Widerlegung falscher Aussagen
- Schnellere Schadensregulierung
- Schutz vor Versicherungsbetrug
Nachteile und Risiken
- Mögliche Bußgelder bei permanenter anlassloser Aufzeichnung
- Aufnahmen können auch gegen Sie verwendet werden
- Datenschutzrechtliche Grauzonen
Empfehlung
Wenn Sie eine Dashcam nutzen möchten, achten Sie auf ein Modell mit kurzer Loop-Aufzeichnung und ereignisbasierter Dauerspeicherung. Im Falle eines Unfalls können die Aufnahmen wertvolle Dienste leisten – ersetzen aber kein professionelles Sachverständigengutachten.
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