Bagatellschaden: Gutachten ja oder nein?
Nach einem kleineren Unfall stellt sich oft die Frage, ob ein Kfz-Gutachten notwendig ist oder ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ausreicht. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für Ihre Ansprüche.
Was ist ein Bagatellschaden?
Als Bagatellschaden werden in der Regel Schäden bis etwa 750 Euro bezeichnet. In diesem Bereich wird häufig diskutiert, ob ein vollständiges Sachverständigengutachten oder ein einfacher Kostenvoranschlag genügt.
Wann lohnt sich ein Gutachten?
- Unverschuldeter Unfall: Bei Fremdverschulden zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten
- Haftungsklärung: Bei unklarer Schuldfrage sichert das Gutachten Ihre Position
- Versteckte Schäden: Ein Sachverständiger erkennt auch nicht sichtbare Beschädigungen
- Wertminderung: Nur mit Gutachten können Sie merkantilen Minderwert geltend machen
Kostenvoranschlag als Alternative
Bei eindeutiger Haftungslage und sehr geringen Schäden kann ein qualifizierter Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen. Beachten Sie jedoch: Ohne Gutachten ist die Durchsetzung von Wertminderung und versteckten Schäden deutlich erschwert.
Unser Tipp
Bei unverschuldeten Unfällen empfehlen wir grundsätzlich ein Sachverständigengutachten – unabhängig von der Schadenshöhe. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung, und Sie sichern alle Ihre Ansprüche vollumfänglich ab.
Benötigst du ein Gutachten?
Unsere Kfz-Sachverständigen stehen dir bei einem unverschuldeten Unfall kostenlos zur Verfügung.
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