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Auffahrunfall – Schuldfrage, Rechte und Schadensregulierung

Wer haftet bei einem Auffahrunfall?

Der Auffahrunfall ist der häufigste Unfalltyp in Deutschland. Jedes Jahr ereignen sich hunderttausende davon – besonders im Stau, an Ampeln und in Tempo-30-Zonen. Denn ein Moment Unaufmerksamkeit reicht aus.

Die Grundregel: Anscheinsbeweis

Bei einem Auffahrunfall gilt der sogenannte Anscheinsbeweis: Der Auffahrende trägt die Schuld. Der Grund: Er hat den Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder war unaufmerksam.

Ausnahmen von der Regel

Es gibt Situationen, in denen die Schuld ganz oder teilweise beim Vorausfahrenden liegen kann:

  • Grundloses Bremsen: Wer ohne erkennbaren Grund stark bremst, kann mithaften
  • Defekte Bremslichter: Funktionieren die Bremslichter nicht, trägt der Vordermann Mitschuld
  • Rückwärtsfahren: Wer rückwärts in ein Fahrzeug fährt, ist selbst schuld
  • Spurwechsel: Wer die Spur wechselt und aufgefahren wird, kann mithaften

Ihre Rechte als Geschädigter

Bei unverschuldetem Auffahrunfall haben Sie Anspruch auf:

  • Vollständige Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert
  • Nutzungsausfall oder Mietwagen
  • Wertminderung des Fahrzeugs
  • Sachverständigenkosten
  • Schmerzensgeld bei Verletzungen (z.B. Schleudertrauma)

Beweissicherung

  • Fotos von beiden Fahrzeugen
  • Position der Fahrzeuge dokumentieren
  • Bremsspuren fotografieren
  • Zeugen ansprechen
  • Polizei rufen bei Unklarheiten

Besonderheit: HWS-Syndrom

Auffahrunfälle führen häufig zu einem HWS-Syndrom (Schleudertrauma). Lassen Sie sich unbedingt ärztlich untersuchen – auch wenn Sie zunächst keine Beschwerden haben!

Benötigst du ein Gutachten?

Unsere Kfz-Sachverständigen stehen dir bei einem unverschuldeten Unfall kostenlos zur Verfügung.

Mehr dazu auf unserer Seite Kfz-Gutachten & Leistungen – oder direkt Kontakt aufnehmen.

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