Wer haftet bei einem Auffahrunfall?
Der Auffahrunfall ist der häufigste Unfalltyp in Deutschland. Jedes Jahr ereignen sich hunderttausende davon – besonders im Stau, an Ampeln und in Tempo-30-Zonen. Denn ein Moment Unaufmerksamkeit reicht aus.
Die Grundregel: Anscheinsbeweis
Bei einem Auffahrunfall gilt der sogenannte Anscheinsbeweis: Der Auffahrende trägt die Schuld. Der Grund: Er hat den Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder war unaufmerksam.
Ausnahmen von der Regel
Es gibt Situationen, in denen die Schuld ganz oder teilweise beim Vorausfahrenden liegen kann:
- Grundloses Bremsen: Wer ohne erkennbaren Grund stark bremst, kann mithaften
- Defekte Bremslichter: Funktionieren die Bremslichter nicht, trägt der Vordermann Mitschuld
- Rückwärtsfahren: Wer rückwärts in ein Fahrzeug fährt, ist selbst schuld
- Spurwechsel: Wer die Spur wechselt und aufgefahren wird, kann mithaften
Ihre Rechte als Geschädigter
Bei unverschuldetem Auffahrunfall haben Sie Anspruch auf:
- Vollständige Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert
- Nutzungsausfall oder Mietwagen
- Wertminderung des Fahrzeugs
- Sachverständigenkosten
- Schmerzensgeld bei Verletzungen (z.B. Schleudertrauma)
Beweissicherung
- Fotos von beiden Fahrzeugen
- Position der Fahrzeuge dokumentieren
- Bremsspuren fotografieren
- Zeugen ansprechen
- Polizei rufen bei Unklarheiten
Besonderheit: HWS-Syndrom
Auffahrunfälle führen häufig zu einem HWS-Syndrom (Schleudertrauma). Lassen Sie sich unbedingt ärztlich untersuchen – auch wenn Sie zunächst keine Beschwerden haben!
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