Reparatur trotz Totalschaden
Ihr Fahrzeug hat einen Totalschaden – trotzdem möchten Sie es behalten und reparieren lassen? Die 130-Prozent-Regel macht das unter bestimmten Bedingungen möglich. Denn wenn die Reparaturkosten den Wert Ihres Fahrzeugs übersteigen, haben Sie dennoch die Möglichkeit, es instand setzen zu lassen.
Was besagt die 130-Prozent-Regel?
Bei einem unverschuldeten Unfall können Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen, auch wenn die Reparaturkosten bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes betragen. Die gegnerische Versicherung muss diese Kosten übernehmen.
Voraussetzungen
- Unverschuldeter Unfall: Sie tragen keine Schuld
- Tatsächliche Reparatur: Sie müssen das Fahrzeug wirklich reparieren lassen
- Nutzungsdauer: Mindestens 6 Monate weiterfahren
- Nachweis: Reparaturrechnung und Nutzung belegen
Berechnung
Beispiel:
Wiederbeschaffungswert: 10.000 Euro
Reparaturkosten: 12.500 Euro
Restwert: 2.000 Euro
Sie erhalten: 12.500 Euro - 2.000 Euro = 10.500 Euro
Wichtig zu wissen
- Die 130%-Grenze ist eine Obergrenze, keine Pflicht
- Sie müssen die Weiternutzung nachweisen können
- Bei fiktiver Abrechnung (ohne Reparatur) gilt die Regel nicht
- Die Versicherung darf angemessene Nachweise verlangen
Wann lohnt sich die Reparatur?
- Besondere Ausstattung oder Umbauten
- Emotionale Bindung zum Fahrzeug
- Schwierigkeit, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu finden
- Günstige Reparaturmöglichkeit
Benötigst du ein Gutachten?
Unsere Kfz-Sachverständigen stehen dir bei einem unverschuldeten Unfall kostenlos zur Verfügung.
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