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Die 130-Prozent-Regel – Wann Sie trotz Totalschaden reparieren dürfen

Reparatur trotz Totalschaden

Ihr Fahrzeug hat einen Totalschaden – trotzdem möchten Sie es behalten und reparieren lassen? Die 130-Prozent-Regel macht das unter bestimmten Bedingungen möglich. Denn wenn die Reparaturkosten den Wert Ihres Fahrzeugs übersteigen, haben Sie dennoch die Möglichkeit, es instand setzen zu lassen.

Was besagt die 130-Prozent-Regel?

Bei einem unverschuldeten Unfall können Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen, auch wenn die Reparaturkosten bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes betragen. Die gegnerische Versicherung muss diese Kosten übernehmen.

Voraussetzungen

  • Unverschuldeter Unfall: Sie tragen keine Schuld
  • Tatsächliche Reparatur: Sie müssen das Fahrzeug wirklich reparieren lassen
  • Nutzungsdauer: Mindestens 6 Monate weiterfahren
  • Nachweis: Reparaturrechnung und Nutzung belegen

Berechnung

Beispiel:
Wiederbeschaffungswert: 10.000 Euro
Reparaturkosten: 12.500 Euro
Restwert: 2.000 Euro

Sie erhalten: 12.500 Euro - 2.000 Euro = 10.500 Euro

Wichtig zu wissen

  • Die 130%-Grenze ist eine Obergrenze, keine Pflicht
  • Sie müssen die Weiternutzung nachweisen können
  • Bei fiktiver Abrechnung (ohne Reparatur) gilt die Regel nicht
  • Die Versicherung darf angemessene Nachweise verlangen

Wann lohnt sich die Reparatur?

  • Besondere Ausstattung oder Umbauten
  • Emotionale Bindung zum Fahrzeug
  • Schwierigkeit, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu finden
  • Günstige Reparaturmöglichkeit

Benötigst du ein Gutachten?

Unsere Kfz-Sachverständigen stehen dir bei einem unverschuldeten Unfall kostenlos zur Verfügung.

Mehr dazu auf unserer Seite Kfz-Gutachten & Leistungen – oder direkt Kontakt aufnehmen.

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